Verleih von Musikinstrumenten
Regelungen zum Verleih der vereinseigenen Musikinstrumente
1. Voraussetzung
Der Entleiher muss Mitglied im Verein zur Förderung der musikalischen Ausbildung sein, in Friedberg wohnen oder in Friedberg Musikausbildung erhalten.
2. Verleiher
Verleiher und Eigentümer der Instrumente ist der Verein zur Förderung der musikalischen Ausbildung in Friedberg e.V.
3. Gegenstand
Als Leihinstrumente stehen Musikinstrumente gemäß Anlage 1 -Instrumentenliste- zur Verfügung. Die Instrumente sind durch eine Instrumentenversicherung zum Neuwert ausreichend versichert.
4. Entleiher
Die Instrumente können verliehen werden an:
a) Musikschüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
b) Musiklehrer/innen, die die Instrumente für den Unterricht benötigen.
c) andere Personen, die älter als 25. Jahre sind.
Das Schülerinteresse hat stets Vorrang vor dem Interesse des Lehrers und weiterer Personen.
5. Leihdauer
Die Instrumente werden grundsätzlich für ein Unterrichtsjahr entliehen. Falls für die Instrumente kein Bedarf für Schüler im 1. Unterrichtsjahr besteht, können diese ein weiteres Jahr an den selben Schüler oder andere Entleiher verliehen werden.
6. Leihgebühren
Die Leihgebühr orientiert sich am Neuwert der Instrumente und ist in der Instrumentenliste (Anlage 1) festgelegt und wird 1x jährlich per Lastschrift eingezogen.
7. Kaution
Es wird laut Anlage 1 -Instrumentenliste- mit der ersten Leihgebühr eine Kaution per Lastschrift erhoben. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Musikinstrumentes wird sie umgehend erstattet.
8. Vergabe
Über die Vergabe der Leihinstrumente entscheidet der Vorstand.